Nach den canonischen Gesetzen des Islam braucht der heilige
Krieg der "Dschihad", nicht vom Scheikh-ul-Islam, sondern kann, wie die
Korancommentatoren schon im 8. Jahrhundert erklärten, von jedem Schriftkenner
und im Nothfalle sogar von jedem Moslem erklärt werden.
Ueber die nähere Ausübung dieses höchsten Majestätsrechts
seitens des Durchschnittstürken haben uns Quellenstudien im Koran
folgendes ergeben:
Sobald der gemeine Moslem sich von einer auswärtigen Großmacht
nahegetreten fühlt, ernennt er sich zum vortragenden Rath und dann
zum Großvezier und läßt sich als solcher von Ersterem
die Sache objectiv vortragen, während er subjectiv zuhört.
Je nach Bedürfniß tritt er dann in diplomatische Verhandlungen
mit der Großmacht, oder er erläßt ein Ultimatum an dieselbe.
Erhält er wider Erwarten umgehend keine Antwort, so erklärt er
ihr den Dschihad und läßt sich die Fahne des Propheten waschen
und rollen.
Alsdann verleiht er sich den Medschidjeh-Orden erster Classe mit krummen
Säbeln und läßt sich zum Generalissimus (Serdar Ekrem)
aufrücken, worauf er in die feindlichen Gefilde wie ein Heuschreckenschwarm
einfällt.
Hat er die feindlichen Heersäulen aufgerollt, wozu er nach dem
Koran verpflichtet ist, da ein Dschihad programmmäßig mit der
Vernichtung des Gegners enden muß, so verzichtet er großmüthig
auf Contributionen und Annexionen, geht heim, degradirt und entflittert
sich wieder und thut, als ob Nichts vorgefallen wäre.