Die Niederlage der Engländer hat die Augen der Welt in
so hohem Grade auf die kriegerischen Verhältnisse der Kaffern gelenkt,
daß wir glaubten, einige nähere Erkundigungen über die
bewunderswürdige Wehrverfassung dieses Volkes, welche die vielgerühmte
preußische Militärorganisation so erheblich verdunkelt, einziehen
zu müssen.
Daß die Dienstpflicht der Zulus eine ununterbrochene, von der
Wiege bis zum Grabe dauernde ist, bestätigte sich vollauf. Besonders
interessant aber erscheint die Art, in der diese Dienstpflicht in den ersten
Stadien des Lebensalters ausgeübt wird.
Sobald der Zulu geboren wird, hat er sich bei der Bataillonsamme seine
Bezirks persönlich zu melden, um in die Stammrolle eingetragen und
eingekleidet zu werden. Hierauf wird er einem bestimmten aus Säuglingen
bestehenden Truppentheil überwiesen, und es beginnen nunmehr die Detail-Exercitien
unter Aufsicht der Compagnieamme.
Um die natürliche Entwicklung der jugendlichen Körper nicht
zu beeinträchtigen, übe die eincasernirten Zulu-Babies während
der ersten 8 Tage im Bette. Es wird darauf gehalten, daß dieselben
auch im Schlafe stets mit durchgedrückten Knieen und rechtwinklich
auseinander gedrehten Fußspitzen daliegen und die Handballen nach
auswärts drehen. Gleichzeitig werden ihnen die nöthigsten Griffe
beigebracht. Für Instandhaltung der Montirungsstücke, Lutschbeutel
und Saugflaschen haben die Zulusäuglinge selbst zu sorgen.
Nach Verlauf dieser Zeit wird der kleine Zulu vereidet und werden ihm
die Kriegsartikel vorgelesen. Gewöhnlich kommt er dann gleich an demselben
Tage auf Wache.
Besonderes Gewicht wird auf die Instruction gelegt, welche von dem Corporalskindermädchen
gehalten wird. -- In den dienstfreien Pausen werden fleißig Appells
mit Windeln veranstaltet.
Um den Ehrgeiz der Zulusäuglinge zu beleben, stellt man ihnen rasches
Avancement in Aussicht; indeß gehört der Fall, daß ein
Zulu vor zurückgelegtem 10. Lebens-Monat zum Gefreiten befördert
worden wäre, zu den Seltenheiten.
Daß bei solcher Vorbildung späterhin die erfreulichsten Resultate
erreicht werden mußten, liegt auf der Hand. Gleichwohl kann man den
Kaffern nicht nachsagen, daß sie das Militärprincip bis auf
die Spitze treiben, da sie jährlich eine Anzahl altersschwacher Greise
nach siebzigjährigem ununterbrochenen Dienst in der Front als "Königsurlauber"
zu entlassen pflegen.
Wann endlich werden auch wir in Preußen uns dazu entschließen,
der Regierung die Mittel zur Durchführung einer derartigen Organisation
zu bewilligen?