Jeden wahrhaften Patrioten muß die überall und jederzeit
zu machende Wahrnehmung bekümmern, daß so vieles Steuerbare
unversteuert bleibt, und dem Staate hierdurch große Summen, die ihm
nach dem Gesetze gebühren, entgehen. Nicht in allen Fällen liegt
diesem Uebelstande die Prellsucht der Staatsbürger zu Grunde. Im Gegentheile
muß fast durchgängig die Ungeschicklichkeit und der Mangel an
Scharfblick verantwortlich gemacht werden, mit welchen die Steuerbeamten
ihren Functionen obliegen. Nicht alle Steuerbeamte sind so gewitzt, wie
jene zwei in Königsberg, die unlängst im Botanischen Garten erschienen,
um daselbst die Steuer von den im Garten angebauten Tabakpflanzen einzuziehen.
Möchten sich doch die Herren Collegen hieran ein Beispiel nehmen!
Freilich setzen derartige Thaten eine Findigkeit voraus, die in dem geistigen
Besitzstand der Unterbeamten nicht immer anzutreffen ist. Wir halten es
mit Rücksicht hierauf für unsere Pflicht, denselben mit einigen
Rathschlägen beizuspringen und ihnen als Wegweiser nach gewissen Richtungen
zu dienen, in denen mit Bestimmtheit größere Mengen brachliegender
Steuerobjecte anzutreffen sein werden:
Der Steuerbeamte studire die Wochenrepertoire der städtischen Theater
und sehe nach, ob irgendwo Macbeth, Faust oder der Freischütz gespielt
wird. Findet die Vorstellung statt, so stelle er sich hinter den Coulissen
auf und harre der Dinge, die da kommen werden. Er wird alsbald bemerken,
daß auf der Bühne ein Hexenkessel erscheint, in welchem Unheil
gebraut wird. In diesem Moment trete der Beamte auf die Scene, gebiete
der Handlung Halt und ziehe die fällige Brausteuer ein, worauf er
gestatten kann, daß weitergespielt werde.
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Der Steuerbeamte, dem an seiner Carriere gelegen ist, wird es sich angelegen
sein lassen, in den Frühstücks- und Vesperstunden die Familienhaushaltungen
seines Reviers abzusuchen. Hierbei unterwerfe er die ausgetrunkenen Kaffeetassen
einer eingehenden und fachmännischen Ocularinspection. Findet er auf
dem Boden der Tasse Kaffeegrund, so messe er den Flächeninhalt desselben
und erhebe die auf ihm lastende Grundsteuer. Ein ähnliches Verfahren
ist in öffentlichen Badeanstalten zur Anwendung zu bringen, woselbst
alle Badenden, welche Grund haben, zur Grundsteuer herangezogen werden
können.
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Findet in einer Stadt, in welcher sich der Beamte befindet, eine Kunstausstellung
statt, so erkundige er sich, welche Künstler die schlechtesten Gemälde
ausgestellt haben, und mache diesen seinen Besuch. Hierbei äußere
er etwa Folgendes: "Mein Herr, Sie haben gemalt, und die Kritik schlachtet
Sie ab. Wo gemalt und geschlachtet wird, muß Mahl- und Schlachtsteuer
entrichtet werden; ich bitte um dieselbe!" Das Erträgniß dürfte
in den meisten Jahren nicht ganz unbedeutend sein.
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In seinen Mußestunden tummle sich der Beamte in Privat-Parks und
-Gärten umher; er wird auch in diesen mancherlei Ausbeute und Belohnung
seines Pflichteifers finden. Bei einiger Aufmerksamkeit wird er unschwer
in vielen Pflanzen, die ihm bei seiner Wanderung zu Gesichte kommen, einen
Stempel (pistillum) entdecken, was ihm Gelegenheit giebt, von dem Eigenthümer
eine angemessene Stempelsteuer einzutreiben.
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Begegnet er auf seinen Wanderungen einer Gesellschaft, welche auf einer
Landpartie begriffen ist, so schließe er sich ihr an und mache die
unausbleiblichen Gesellschaftsspiele mit. Wird "Kämmerchen vermiethen"
gespielt, so veranlage er die Theilnehmer sofort zur Miethesteuer.
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Fügt es der Zufall, daß dem Steuerbeamten ein Mensch in den
Weg kommt, der in Folge vielen Steuerzahlens knapp bei Kasse ist, so gebe
er auch hier die Hoffnung auf Erzielung eines wenn auch mäßigen
Ertrages nicht auf. Wenigstens sollte er es versuchen, den Hund, auf welchen
die betreffende Person gekommen ist, zur Hundesteuer heranzuziehen.