Sitzung des Deutschen Reichstages. Unter einem unerhörten
Andrang des Publikums wird derselbe eröffnet. Auf den Tribünen
ist kein Plätzchen freigeblieben. Von den Abgeordneten fehlt kein
einziger. Man erwartet eine Vorlage, durch welche die Socialdemokratie
mit Einem Schlage vernichtet werden werden soll. Die socialistischen Abgeordneten
sind in tiefer Trauer erschienen, einer trägt sogar schwarze Wäsche,
was aber nicht auffällt. Die Mitglieder des Centrums werden nur durch
die Hoffnung, daß die Regierung im letzten Augenblick ihre Vorlage
zurückziehen wird, aufrechterhalten. Im andern Fall sehen sie im Geiste
die Regierung derart gestärkt, daß sie bereits einen päpstlichen
Segen für Bismarck in Bereitschaft halten, um diesem auf anderm Wege
beizukommen.
Am Tische des Bundesrathes: der Reichskanzler und seine sämmtlichen
rechten Hände. Der Fürst sieht völlig gesundet aus, da ihn
schon die Idee der Vorlage wunderbar erfrischt hat.
Die Vorlage wird an die Mitglieder vertheilt und dann verlesen. Sie
hat folgenden Wortlaut:
Gesetz
gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie.
§ 1.
Die Reden, welche die Herren Bebel, Hasselmann, Liebknecht, Fritzsche,
Bracke und Reinders im Reichstag gehalten haben, werden auf Kosten der
verbündeten Regierungen unverändert abgedruckt und jedem Deutschen
in's Haus geschickt.
§ 2.
Die Behörden haben Sorge zu tragen, daß den socialistischen,
socialdemokratischen und communistischen Reiserednern, wo dieselben eine
Versammlung abhalten wollen, zu diesem Zweck eine hinreichend große
Lokalität eingeräumt wird, damit sie von möglichst Vielen
gehört werden.
§ 3.
Die socialdemokratischen Blätter, namentlich die Berliner Freie
Presse und der Leipziger Vorwärts, sind auf Kosten der Regierung in
den meistbesuchten Restaurants und Bierhallen, wenn erforderlich in mehreren
Exemplaren auszulegen.
§ 4.
Besonders maßlose Gotteslästerungen und Majestätsbeleidigungen,
welche sich in den socialistischen Blättern finden, oder welche in
den Versammlungen geäußert worden sind, werden mit einfacher
Angabe der Quelle im Reichsanzeiger und in allen Kreisblättern officiell
weiterverbreitet und an allen Straßenecken und Säulen affichirt.
§ 5.
Es wird kein Socialdemokrat angeklagt oder verhaftet, oder nach Einführung
dieses Gesetzes in Haft behalten.
§ 6.
Die Gesetz tritt für die Dauer eines Jahres sofort in Kraft. haben
nach Ablauf dieses Jahres die Reden und Leitartikel der socialdemokratischen
Agitatoren noch irgend eine gefährliche Wirkung, so bleibt das Gesetz
noch für ein halbes Jahr bestehen.
Rauschender Beifall. Die Diskussion wird eröffnet.
Abg. Bebel. Meine Herren, es ist schwer, Ihnen zu sagen, was
wir Vertreter der Socialdemokratie angesichts dieser Vorlage fühlen.
Schon der Beifall, welcher der Verlesung folgte, wird Ihnen gesagt haben,
daß es sich hier um eine der grausamsten Regierungsmaßregeln
handelt. Ich will nur darauf hinweisen, wieviele Existenzen Sie bedrohen,
wenn Sie dies Gesetz annehmen. Zahlreiche Arbeiterführer werden bald
außer Brod, (Bravo!) ja, gezwungen sein, selbst zu arbeiten. (Bravo!)
Most wird bis zum Buchbinden, (Oho!) Fritzsche bis zum Cigarrenarbeiten
zurückgetrieben werden! (Ironisches Gelächter.) Meine Herren,
nehmen Sie das Gesetz an, und eine Armee von vielleicht hundert brodlos
gewordenen Agitatoren wird ihr Haupt erheben! (Heiterkeit.)
Abg. Bracke. Der geehrte Vorredner hat meine Rede bereits gehalten.
Mir bleibt nur übrig, Ihnen zu sagen, daß ich auf dieses Gesetz
nicht pfeife. (Hört! Hört!)
Abg. Hasselmann. Meine Herren, Sie wollen unsere Existenz vernichten,
aber wir werden gegen diese Tyrannei zu kämpfen wissen, (Rufe: Schluß!)
wir werden das Blut der Arbeiter verspritzen! (Lärm.) Wir brauchen,
um zu leben, Verfolgung, (Aha!) und wenn uns der Reichskanzler diese verweigert
und uns sogar schützt und schont, so möge er an den 18. März
denken!
Der Reichskanzler. Ich will nur bemerken, daß die Reichsregierung
das Gesetz nach reiflicher Ueberlegung eingebracht hat. Niemand wird uns
zu Gewaltmaßregeln, von denen wir dem Reich keinen Erfolg versprechen
können, zwingen. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Reinders. Meine Herren, ich will nur wenige Worte sagen.
Ich erkläre, daß Jeder, der für dieses Gesetz stimmt und
somit der Socialdemokratie den Boden unter den Füßen fortzieht,
ein Landesverräther ist. Der ärgste Reichsfreund konnte kein
schlimmeres Gesetz erfinden! (Bravo!)
Die Debatte wird geschlossen. Das Gesetz wird einstimmig angenommen,
nachdem die Socialdemokraten den Saal verlassen haben, um frische Luft
zu schöpfen. Unter großem Jubel wird der Tisch des Bundesraths
mit dem Fürsten Bismarck und sämmtlichen Bevollmächtigten
im Saal herumgetragen. Im ganzen Reich werden die Häuser geflaggt
und Illuminationen vorbereitet.
Nächste Sitzung: Nr. 43 der Berliner Wespen.